Die Kosten einer Auseinandersetzung können ggf. durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Soweit Sie über eine solche Versicherung verfügen, klären wir für Sie die Kostenübernahme mit der Versicherung.
Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeberechtigungsschein beim Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk in der Rechtsantragsstelle zu beantragen. Sie haben dann lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 15,00 € beim Beratungstermin zu zahlen. Welches Gericht für Sie zuständig ist erfahren Sie über diese Webseite: http://www.zustaendiges-gericht.de
In einem gerichtlichen Verfahren ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) möglich.
Heinrich-Roller-Straße 15
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